1. Auftragsbestätigung
Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebote freibleibend. Weicht die Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer (im folgenden AN genannt) von der Bestellung des Auftraggebers (im folgenden AG genannt) ab, so ist dieser ausdrücklich darauf hinzuweisen. Ein Vertrag kommt in diesem Fall erst mit der schriftlichen Bestätigung des Bestellers zustande.
2. Bauleistungen
Bei allen Bauleistungen einschließlich Montage gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B (DIN 1961), in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung. Dem Auftraggeber wird erforderlichenfalls die VOB, Teil B, ausgehändigt.
3. Leistungen und Lieferungen, außer Bauleistungen
Für die Lieferung und Instandsetzung von Gegenständen sowie sonstigen Leistungen, die nicht Bauleistung im Sinne der vorstehenden Ziffer 2 sind, gelten die Bestimmungen der Ziffer 3.1 bis 3.5. Bei Leistungen an Öffentlichen AG, bei denen die ,,Verdingungsordnung für Leistungen" - ausgenommen Bauleistungen - (VOL), Teil B., seitens des AG zwingend anzuwenden ist, gilt diese in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung.
3.1
Wird die vom AN geschuldete Leistung zwingend durch schwerwiegende Umstände verzögert, die er nicht zu vertreten hat (z.B.: unabwendbare Ereignisse), so verlängert sich eine etwa vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Der AN wird den AG von der Verzögerung unverzüglich unterrichten. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil schadenersatzfrei vom Vertrag zurücktreten.
3.2
Kann der Gegenstand noch Fertigstellung infolge von Umständen, die der AN nicht zu vertreten hat, nicht zu dem vertraglich vereinbartem Termin versandt oder abgenommen werden, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den AG über, in dem diesem die Anzeige der Versandbereitschaft zugegangen ist. DEr AN wird den AG unverzüglich über die Verzögerung unterrichten. Lagerkosten gehen zu Lasten des AG.
3.3
Ist die vertragliche Leistung von AN erbracht, so ist die Vergütung sofort und ohne Abzug zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber, nicht aber an zahlungsstatt hereingenommen. Bei Zahlungsverzug sind die entstandenen Zinsen uns sonstige Kosten zu ersetzen. Die Zinsen betragen 2% über dem Bundesbankdiskont, es sei denn, daß der AG einen geringen Schaden nachweist. Bei Zahlung für Teillieferungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
3.4
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung der Ware oder bei Annahme der Leistung gerügt werden. Nicht offensichtliche Mängel müssen innerhalb der gesetlichen Gewährleistungspflicht gerügt werden. Bei berechtigten Mängelrügen hat der AN die Wahl entweder die mangelnden Liefergegenstände innerhalb einer Frist von 4 Wochen nachzubessern oder dem AG gegen Rückgabe des beanstandeten Gegenstandes ein Ersatzstück zu liefern.
Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, so kann der AG einen entsprechenden Preisnachlaß oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Aufrechnungen mit anderen, als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder Rücksendung, sind ohne vorherige gegenseitige Verständigung nicht statthaft. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zur Beanstandungen, es sei denn, daß die Einhaltung von Maßen und Farbtönen ausdrücklich vereinbart worden ist. Über das Vorstehende hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, Vertragsstrafen oder entgangenene Gewinn , sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des AN oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
4. Bedienungen für alle Leistungen und Lieferungen
4.1 Vergütung
Es gilt die vereinbarte Vergütung. Auf Verlangen eines Vertraganteils sind bei Dauerschuldverhältnissen sowie der Vereinbarungen, die Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als 4 Monaten nach Vertragsabschluß enthalten, Verhandlungen über eine Preisanpassung zu führen, wenn a) die Preise für das insgesamt benötigte Material ab Vertragsabschluß b) oder die Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen insgesamt um mehr als 5% steigen oder fallen c) oder die Mehrwertsteuer eine Änderung erfährt.
4.2. Eigentumsvorbehalt
1.) Der AN behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des AN gegen den AG aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entsteheneden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des AN eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, solange noch Forderungen des AN und der mit ihm verbundene Firmen gegen den AG offenstehen.
2.) Der AG ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände dem AN unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der AG ist nicht berechtigt die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
3.) Erfolgt die Lieferung für einen vom AG unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiterveräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des AG gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an den AN abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat dich der AG gegenüber seinem Arbeitnehmer tritt der AG hiermit an den AN ab.
4.) Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom AG bzw. im Auftrag des AG als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der AG schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenabreden, einschließlich der Einräumung einer Sicherheitshypothek, an den AN ab.
5.)Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des AG eingebaut, so tritt der AG schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den AN ab.
6.) Erfüllt der AG seine Verpflichtungen gegenüber des AN nicht oder nicht pünktlich oder wirkt er in unzulässiger Weise auf die unter Eigenvorbehalt gelieferten Gegenstände ein, so kann der AN unbeschädigt des ihm zustehenden Anspruches auf Erfüllung des Vertrages die Gegenstände herausverlangen, sofern eine dem AG zur Erfüllung seiner Verpflichtung gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist. Die vorstehende Regelung gilt nicht für Abzahlungsgeschäfte.
7.) Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu suchenden Forderungen um mehr als 10% übersteigt, ist der AN auf Verlangen des AG insoweit zur Freigabe verpflichtet.
8.) Die beweglichen Teile unserer Lieferungen bleiben auch nach der Montage unser Eigentum. Beim Zahlungsverzug sind wir unwiderruflich ermächtigt, die beweglichen Teile auf Kosten des AN zurückzunehmen und dazu die Baustelle zu betreten.
4.3 Gerichtsstand
Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, so ist ausschließlich Gerichtsstand def Geschäftssitz des Auftrahmfnehmers.
4.4 Rechtsgültigkeit
Sind einzelne der vorgenannten Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.
WICHTIGER HINWEIS
Trotz sorgfältiger Arbeit lässt es sich, besonders bei Altbausanierugen teilweise nicht vermeiden, dass Fliesenbeschädigungen in Küche, Bad u.s.w. auftreten können. Diese müssen ggf. bauseits beseitigt werden. Ebenso sind keine Malerarbeiten und sonstige nicht ausdrücklich aufgeführten Nebenarbeiten in unseren Preisen enthalten. Eine Haftungsübernahme müssen wir daher gedacht. ablehnen. Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns dafür!